Aufnahme
Voraussetzend ist ein festgestellter, lernzieldifferenter Förderanspruch im Förderschwerpunkt Lernen. Die Aufnahme erfolgt mit einem formlosen Antrag der Eltern auf Aufnahme in die Förderschule.
Die Schüleraufnahme kann zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahr erfolgen.
Bei Wohnortwechsel kann auch außerhalb der oben genannten Termine eine Aufnahme erfolgen.